Fragen und Antworten

Wir haben hier für Sie die am häufigsten gestellten und auch wichtigsten Fragen rund um die Kieferorthopädie, welche in unserer Praxis immer wieder auftauchen, beantwortet. Sollten Sie bereits vor Behandlungsbeginn eine Frage haben, die hier nicht beantwortet wurde, nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Gratiszahnspange bzw. Kassenspange

Ab 01.Juli 2015 gilt:

Kieferregulierungen bekommen Kinder und Jugendliche als Sachleistung beim Vertragskieferorthopäden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dann kostenlos , wenn ein großer bzw. sehr großer medizinischer Behandlungsbedarf besteht. Dies ist nach dem Index für den kieferorthopädischen Behandlungsbedarf (IOTN) bei den Schweregraden 4 und 5 der Fall. Diese Feststellung wird der Kieferorthopäde treffen.

Die weit überwiegende Mehrheit der Kinder und Jugendlichen weist maximal den Schweregrad 3 (grenzwertiger Behandlungsbedarf) oder weniger auf und fällt somit nicht unter die neue Gratisregelung.

Diese leichteren Behandlungsfälle (nur IOTN 3) können, entsprechend der bisherigen Regelung , mit einem Zuschuss unterstützt werden.Die Höhe des Zuschuss und ob dieser geleistet wird hängt von der jeweiligen Versicherung ab.

Für Regulierungs- Behandlungen von Kindern vor dem 10.Lebensjahr kann bei bestimmten Behandlungen der Selbstbehalt wegfallen (Frühbehandlung oder sog. interzeptive Regulierung).

Abnehmbare Behandlungen die nicht in diese Gruppe fallen bleiben Privatleistung und werden weiterhin zT bezuschusst.

Alle zusätzlichen Maßnahmen wie die intensive Mundhygienebetreuung während der Regulierungszeit,die Prophylaxe und erweiterte Formen der Nachbehandlung mit den Kontrollen sind nicht beinhaltet in der Kassenspange und bleiben somit außervertragliche Leistungen und werden privat verrechnet.

Mundhygiene NEU: ab 01.07.2018 wird bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18.Lj. wenn sie eine feste Zahnspange haben ,2x jährlich eine Mundhygiene Sitzung bezahlt.

Beim allgem. Vertragszahnarzt als Kassenleistung,beim Wahl-Kieferorthopäden erhalten sie 80% Refundierung der Wahlarztrechnung.Wenn sie die Mundhygiene bei uns durchführen, erhalten sie 2x jährlich eine Wahlarztrechnung zum Einreichen bei ihrer Krankenversicherung.

Wenn sie bei uns Privatpatient sind,bekommen sie ,wenn der Anspruch gegeben ist,eine 80% Refundierung des Kassentarifs, das sind dzt bei einer festsitzenden Behandlung insgesamt ca € 3000,-Kostenersatz

Völlig unsichtbar sind sog. Lingual brackets , die auf der Innenseite der Zähne aufgeklebt werden.

Durch die Verwendung von abnehmbaren, transparenten Schienen (alignern) ist eine Zahnspange möglich die kaum sichtbar ist.

Als kosmetischer Kompromiss können auch Keramik-Brackets im sichtbaren Bereich verwendet werden.

Wenn eine Fehlstellung IOTN 4 oder 5 besteht (muss der Kieferorthopäde bestimmen) und der Patient unter 18 ist, besteht Anspruch auf eine 80% Refundierung des Kassentarifs.

Das heißt, sie reichen die Wahlarztrechnung mit den Unterlagen bei ihrer Krankenversicherung ein und bekommen einen bestimmten Betrag pro Behandlungsjahr ersetzt.( dzt. insgesamt ca. € 2900,- bis € 3000,- Rückvergütung bei festsitzender Behandlung)

Ist die Fehlstellung geringer als IOTN 4 u.5   oder das 18.Lebensjahr ist bereits beendet, dann kann es im Einzelfall sein dass ihre Versicherung nach Prüfung der Unterlagen einen Zuschuss leistet.

Beim Erstgespräch kann ich Ihnen einen Überblick über die voraussichtlichen Kosten einer Regulierungsbehandlung geben.

Als Wahlarzt sind wir gesetzlich verpflichtet Preise zu veröffentlichen. In den autonomen Honorarrichtlinien der Österreichischen Zahnärztekammer ist eine festsitzende Komplettbehandlung mit € 6451  plus/minus 30% gelistet.

Vor Beginn einer Behandlung muss das Gebiss an Hand von Modellen, Zahn -und Kieferröntgen und Photos vermessen werden. Daraus ergibt sich der individuelle Behandlungsplan. Dieser beinhaltet die Art der Spange, die ungefähre Dauer, und Prognose. Sie erhalten dann auch einen schriftlichen Kostenplan.

Das hängt von der Diagnose ab. Wenn Ihr Kind die bleibenden Schneidezähne bekommt, ist eine Kontrolle beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden empfehlenswert, um eine eventuelle Behandlungsnotwendigkeit festzustellen.

Bei bestimmten Fehlbissen sollte eine Korrektur schon sehr früh (6.-8.Lj) durchgeführt werden.

Ansonst genügt meist ein Beginn später, wenn schon mehr bleibende Zähne da sind. Auf alle Fälle ist es günstig  vor Einsetzen des Hauptwachstums zu beginnen (vor der Pubertät).

In den ersten Tagen nach dem Einsetzen werden die Zähne etwas schmerzen, besonders beim Kauen. Das dauert etwa 3 bis 4 Tage.

Zum Befestigen der Regulierung wird ein Kleber verwendet, der nachher schonend entfernt wird. Der Zahnschmelz bleibt unversehrt.
Allerdings: bei schlechter Mundhygiene kann es zu weißlichen Verfärbungen am Zahnschmelz kommen, Entkalkungen, die nach Entfernung der Regulierung auffallen.

In bestimmten Fällen können Verkürzungen der Zahnwurzeln entstehen (Wurzelresorptionen).

Eigentlich nach jeder (Haupt-)Mahlzeit. Das Putzen wird mehr Zeit in Anspruch nehmen. Jeder Patient erhält vor Behandlungsbeginn eine genaue Einführung in die Putztechnik. Wir kontrollieren auch bei jeder Therapiekontrolle die Mundhygiene.

Um Platz zu schaffen. Natürlich nur dann wenn Alternativen wie Dehnung und Zahnbogenverlängerung nicht genügen würden. Die entstehenden Lücken werden mit der festsitzenden Regulierung komplett geschlossen.

Bei einer kompletten Regulierung für die Korrektur ca 1,5 bis 2,5 Jahre.

Für Jugendliche gilt es die festsitzende Spange erst nach korrekter Einstellung der 2. Molaren ( die sog. „7er“ Zähne) zu beenden.

Anschließend ist immer eine Nachbehandlung zur Stabilisierung des Ergebnisses erforderlich.

Nicht immer ! Die Zähne können sich zeitlebens im Kieferknochen bewegen.
Um das Risiko eines Rückfalls  nach Beendigung einer Regulierung möglichst gering zu halten, ist  eine entsprechende Nachbehandlung sehr wichtig.

Besonders die unteren Frontzähne sind gefährdet.Deshalb werden sie meist auf der Innenseite mit einem dünnen Draht zur Stabilisierung verklebt (sog. Kleberetainer). Dieser kann problemlos einige Jahre belassen werden. Natürlich kann das auch im Oberkiefer gemacht werden.

Zusätzlich sind herausnehmbare Nachtspangen zu tragen.

Häufig sind die Weisheitszähne in Absprache mit dem Zahnarzt anschließend zu entfernen.

Ja, mit zahnfarbenen Keramikbrackets oder innen liegender Spange (siehe Lingualbrackets) oder mit herausnehmbaren transparenten Schienen bzw Alignern.

Es gibt eigentlich kein Alterslimit.

Selbst lockere Zähne können mit der modernen Behandlungstechnik sicher bewegt werden. In Ausnahmefällen können Zähne mit vorgeschädigten Wurzeln verloren gehen. Deshalb ist vor einer Behandlung eine genaue Röntgen- und Zahnfleischuntersuchung wichtig, um das individuelle Risiko zu bestimmen.

Ja, unbedingt! Die Kariesvorsorge bleibt auch während der Regulierungsbehandlung in Händen Ihres Zahnarztes.

Gratiszahnspange bzw. Kassenspange

Ab 01.Juli 2015 gilt:

Kieferregulierungen bekommen Kinder und Jugendliche als Sachleistung beim Vertragskieferorthopäden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dann kostenlos , wenn ein großer bzw. sehr großer medizinischer Behandlungsbedarf besteht. Dies ist nach dem Index für den kieferorthopädischen Behandlungsbedarf (IOTN) bei den Schweregraden 4 und 5 der Fall. Diese Feststellung wird der Kieferorthopäde treffen.

Die weit überwiegende Mehrheit der Kinder und Jugendlichen weist maximal den Schweregrad 3 (grenzwertiger Behandlungsbedarf) oder weniger auf und fällt somit nicht unter die neue Gratisregelung.

Diese leichteren Behandlungsfälle (nur IOTN 3) können, entsprechend der bisherigen Regelung , mit einem Zuschuss unterstützt werden.Die Höhe des Zuschuss und ob dieser geleistet wird hängt von der jeweiligen Versicherung ab.

Für Regulierungs- Behandlungen von Kindern vor dem 10.Lebensjahr kann bei bestimmten Behandlungen der Selbstbehalt wegfallen (Frühbehandlung oder sog. interzeptive Regulierung).

Abnehmbare Behandlungen die nicht in diese Gruppe fallen bleiben Privatleistung und werden weiterhin zT bezuschusst.

Alle zusätzlichen Maßnahmen wie die intensive Mundhygienebetreuung während der Regulierungszeit,die Prophylaxe und erweiterte Formen der Nachbehandlung mit den Kontrollen sind nicht beinhaltet in der Kassenspange und bleiben somit außervertragliche Leistungen und werden privat verrechnet.

Mundhygiene NEU: ab 01.07.2018 wird bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18.Lj. wenn sie eine feste Zahnspange haben ,2x jährlich eine Mundhygiene Sitzung bezahlt.

Beim allgem. Vertragszahnarzt als Kassenleistung,beim Kieferorthopäden erhalten sie 80% Refundierung der Wahlarztrechnung.Wenn sie die Mundhygiene bei uns durchführen, erhalten sie 2x jährlich eine Wahlarztrechnung zum Einreichen bei ihrer Krankenversicherung.

Für alle Privatleistungen gilt:

Ist der Anspruch auf eine Kassenleistung gegegeben ,bekommen sie einen Zuschuss in Höhe von  80% des Kassentarifs ( bei einer festsitzenden Gesamtbehandlung dzt ca € 3000,- )

Völlig unsichtbar sind sog. Lingual brackets , die auf der Innenseite der Zähne aufgeklebt werden.

Durch die Verwendung von abnehmbaren, transparenten Schienen (alignern) ist eine Zahnspange möglich die kaum sichtbar ist.

Als kosmetischer Kompromiss können auch Keramik-Brackets im sichtbaren Bereich verwendet werden.

Wenn eine Fehlstellung IOTN 4 oder 5 besteht (muss der Kieferorthopäde bestimmen) und der Patient unter 18 ist, besteht Anspruch auf eine 80% Refundierung des Kassentarifs.

Das heißt, sie reichen die Wahlarztrechnung mit den Unterlagen bei ihrer Krankenversicherung ein und bekommen einen bestimmten Betrag pro Behandlungsjahr ersetzt.( dzt. insgesamt ca. € 2900 bis €3000,- Rückvergütung bei festsitzender Behandlung)

Ist die Fehlstellung geringer als IOTN 4 u.5   oder das 18.Lebensjahr ist bereits beendet, dann kann es im Einzelfall sein dass ihre Versicherung nach Prüfung der Unterlagen einen Zuschuss leistet.

Beim Erstgespräch kann ich Ihnen einen Überblick über die voraussichtlichen Kosten einer Regulierungsbehandlung geben.

Als Wahlarzt richten wir uns nach den autonomen Honorarrichtlinien der Österreichischen Zahnärztekammer .

( € 6451  plus/minus 30% für eine festsitzende Komplettbehandlung )

Vor Beginn einer Behandlung muss das Gebiss an Hand von Modellen, Zahn -und Kieferröntgen und Photos vermessen werden. Daraus ergibt sich der individuelle Behandlungsplan. Dieser beinhaltet die Art der Spange, die ungefähre Dauer, und Prognose. Sie erhalten dann auch einen schriftlichen Kostenplan.

Das hängt von der Diagnose ab. Wenn Ihr Kind die bleibenden Schneidezähne bekommt, ist eine Kontrolle beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden empfehlenswert, um eine eventuelle Behandlungsnotwendigkeit festzustellen.

Bei bestimmten Fehlbissen sollte eine Korrektur schon sehr früh (6.-8.Lj) durchgeführt werden.

Ansonst genügt meist ein Beginn später, wenn schon mehr bleibende Zähne da sind. Auf alle Fälle ist es günstig  vor Einsetzen des Hauptwachstums zu beginnen (vor der Pubertät).

In den ersten Tagen nach dem Einsetzen werden die Zähne etwas schmerzen, besonders beim Kauen. Das dauert etwa 3 bis 4 Tage.

Zum Befestigen der Regulierung wird ein Kleber verwendet, der nachher schonend entfernt wird. Der Zahnschmelz bleibt unversehrt.
Allerdings: bei schlechter Mundhygiene kann es zu weißlichen Verfärbungen am Zahnschmelz kommen, Entkalkungen, die nach Entfernung der Regulierung auffallen.

In bestimmten Fällen können Verkürzungen der Zahnwurzeln entstehen (Wurzelresorptionen).

Eigentlich nach jeder (Haupt-)Mahlzeit. Das Putzen wird mehr Zeit in Anspruch nehmen. Jeder Patient erhält vor Behandlungsbeginn eine genaue Einführung in die Putztechnik. Wir kontrollieren auch bei jeder Therapiekontrolle die Mundhygiene.

Um Platz zu schaffen. Natürlich nur dann wenn Alternativen wie Dehnung und Zahnbogenverlängerung nicht genügen würden. Die entstehenden Lücken werden mit der festsitzenden Regulierung komplett geschlossen.

Bei einer kompletten Regulierung für die Korrektur ca 1,5 bis 2,5 Jahre.

Für Jugendliche gilt es die festsitzende Spange erst nach korrekter Einstellung der 2. Molaren ( die sog. „7er“ Zähne) zu beenden.

Anschließend ist immer eine Nachbehandlung zur Stabilisierung des Ergebnisses erforderlich.

Nicht immer ! Die Zähne können sich zeitlebens im Kieferknochen bewegen.
Um das Risiko eines Rückfalls  nach Beendigung einer Regulierung möglichst gering zu halten, ist  eine entsprechende Nachbehandlung sehr wichtig.

Besonders die unteren Frontzähne sind gefährdet.Deshalb werden sie meist auf der Innenseite mit einem dünnen Draht zur Stabilisierung verklebt (sog. Kleberetainer). Dieser kann problemlos einige Jahre belassen werden. Natürlich kann das auch im Oberkiefer gemacht werden.

Zusätzlich sind herausnehmbare Nachtspangen zu tragen.

Häufig sind die Weisheitszähne in Absprache mit dem Zahnarzt anschließend zu entfernen.

Ja, mit zahnfarbenen Keramikbrackets oder innen liegender Spange (siehe Lingualbrackets) oder mit herausnehmbaren transparenten Schienen bzw Alignern.

Es gibt eigentlich kein Alterslimit.

Selbst lockere Zähne können mit der modernen Behandlungstechnik sicher bewegt werden. In Ausnahmefällen können Zähne mit vorgeschädigten Wurzeln verloren gehen. Deshalb ist vor einer Behandlung eine genaue Röntgen- und Zahnfleischuntersuchung wichtig, um das individuelle Risiko zu bestimmen.

Ja, unbedingt! Die Kariesvorsorge bleibt auch während der Regulierungsbehandlung in Händen Ihres Zahnarztes.